2020

PMZ wird
MPZ

Ärztliche Psychotherapie als Versicherungs­leistung

 

 

Obligatorische Krankenkassen

Psychotherapeutische Behandlungen am MPZ werden im Rahmen ärztlicher psychotherapeutischer Leistungen erbracht und von der obligatorischen Krankenkasse übernommen. Damit gehören die angebotenen Therapien zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung.

Wie bei allen Arztrechnungen gehen die Jahresfranchise und ein Selbstbehalt von 10% zulasten der Patienten.

Spezielle Krankenversicherungsverträge

Wurde eine Krankenversicherung im Hausarzt- oder HMO-Modell abgeschlossen, muss der Hausarzt eine schriftliche Überweisung an uns richten und eine Kopie dem Versicherer zukommen lassen.

Bei einem Anrufmodell (z.B. SanaCall der Helsana) muss zuerst über die Telefonzentrale (Call-Center) des Versicherers die Einwilligung für die Behandlung in unserem Therapiezentrum eingeholt werden. Mit dieser Bestätigung kann ein Termin bei uns vereinbart werden.

Die Krankenkasse ist in diesen Modellen berechtigt, bei fehlenden Überweisungen die Kostenübernahme abzulehnen. Diese müssen dann privat getragen werden.

Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zur Krankenversicherung.

Andere Kostenträger

Wir akzeptieren selbstverständliche auch alle anderen üblichen Kostenträger

  • Zusatzversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Krankentaggeldversicherung
  • Militärversicherung
  • Selbstzahler
  • andere